Übernahmewert der K._____ GmbH folglich CHF 27'598.00 betrug, wie dies von der Vorinstanz folgerichtig erkannt wurde. Zudem wurde bereits bei den Wertschriften die übernommene Schuld von CHF 20'598.00 berücksichtigt (siehe Erw. 9.4.). Womit keine weitere Reduktion des Übernahmewerts vorzunehmen ist.