Auch wenn der Rekurrent geltend macht, dass man vergessen habe, den Vertrag entsprechend anzupassen, erscheint es im Hinblick auf das bisherige Vorgehen, für jede Transaktion – auch wenn sie nur EUR 1'000.00 betrug – einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen, unglaubwürdig, dass man diesen wichtigen Punkt der Übergabemodalität "vergessen" hat anzupassen. In Anbetracht dessen, dass die kleineren Beträge jeweils überwiesen wurden, der grösste Betrag hingegen aus der Europäischen Union ohne schriftliche Anmeldung bei der P._____ Zollbehörde ausgeführt wurde, obwohl eine Verpflichtung besteht Barmittel von mindestens EUR 10'000.00 bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr in oder durch die Europä-