Im Einspracheverfahren (vgl. oben Erw. 9.3.2.) wurden Schulden im Umfang von CHF 48'646.00 berücksichtigt. Diese bestehen einerseits aus der Lohnforderung des Bruders F._____ gegenüber der K._____ GmbH von gerundet CHF 17'123.00 und dem gewährten Darlehen des Bruders von CHF 10'870.00 (EUR 10'000 x 1.087 [EStV-Kurs]), welches dem Rekurrenten am tt.mm. 2019 gutgeschrieben wurde. Andererseits hat die Steuerkommission folgende Darlehen vom Vater G._____ berücksichtigt: - Darlehen von EUR 7'000.00 gemäss Vertrag vom tt.mm. 2019, welches dem Konto des Rekurrenten am tt.mm. 2019 gutgeschrieben wurde.