9.4. Was zunächst die Vermögensentwicklung im Jahr 2019 betrifft, so hat die Steuerkommission Q._____ unter Ziffer 30.1 ("Wertschriften [ohne Geschäft]") einerseits die deklarierten Wertschriften per 31. Dezember 2019 von CHF 3'353.00 der Steuererklärung 2019 entnommen und dazu den Saldo des Konto 2250 (Darlehen Gesellschafter) der K._____ GmbH von CHF 126'013.00 addiert. Dies ist deshalb richtig, weil das genannte Guthaben ein Darlehen des Rekurrenten an die Gesellschaft darstellt und somit als Forderung des Rekurrenten zu dessen Vermögen gehört. Bei diesem Betrag wurde zudem die übernommene Schuld des vormaligen Gesellschafters in Höhe von CHF 20'598.00 bereits berücksichtigt.