7.5. Der Rekurrent wurde mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 23. Juli 2021 aufgefordert, zum Vermögensvergleich bzw. zum Einkommensmanko Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen einzureichen. Mit Schreiben vom 24. September 2021 erfolgte eine letzte Mahnung. Den Akten lässt sich entnehmen, dass sich der Rekurrent nicht zu den beigelegten Vermögensvergleichen vom 23. Juli 2021 und 23. September 2021 äusserte. Im Veranlagungsverfahren wurden lediglich der - 11 -