Nicht bestritten sei der Abschnitt "Mittelherkunft 2019" im Vermögensvergleich von CHF 39'483.00 (Stand per 18. August 2022). Betreffend "Mittelverwendung 2019" werde verlangt, dass die ursprünglichen Werte für die Miete von CHF 8'400.00 und Nahrung etc. von CHF 14'400.00 gemäss Vermögensvergleich vom 3. Juni 2022 beibehalten werde. Daraus ergebe sich eine Mittelverwendung von CHF 29'061.00. Das Reinvermögen 2019 betrage unter Berücksichtigung der Darlehensschuld von CHF 54'350.00 gegenüber dem Vater CHF 26'370.00 und nicht wie vom Steueramt geltend gemacht CHF 80'270.00. Folglich ergebe sich eine Vermögenszunahme von lediglich CHF 26'135.00.