Auch werde weiterhin geltend gemacht, dass das Darlehen von EUR 5'000.00 bzw. umgerechnet CHF 5'435.00, welches der Vater dem Rekurrenten im Jahr 2018 gewährt habe, im steuerbaren Vermögen als Schuld anzuerkennen sei. Diese Schuld sei in der Steuerveranlagung 2018 versehentlich nicht geltend gemacht worden. Im Jahr 2019 habe der Rekurrent die K._____ GmbH für CHF 7'000.00 zusammen mit einer Kontokorrentschuld von CHF 20'598.00 des vormaligen Gesellschafters gegenüber der GmbH übernommen. Im jüngsten Vermögensvergleich vom 18. August 2022 werde die übernommene Kontokor- -8-