Die Lebenshaltungskosten berechneten sich nach den Richtlinien für das Existenzminimum im Kanton Aargau. Für drei Monate sei mit CHF 850.00 (Ansatz Verheiratete CHF 1'700.00 pro Monat), für vier Monate mit CHF 1'200.00 (Ansatz Alleinstehend) und für fünf Monate mit CHF 1'100.00 (Ansatz Wohngemeinschaft von zwei erwachsenen Personen) zu rechnen, womit für die Lebenshaltungskosten insgesamt CHF 12'850.00 zu berücksichtigen seien. Die Krankenkassenprämien seien gemäss der eingereichten Abrechnung der J._____ mit CHF 4'488.00 übernommen worden.