Auch wenn es sich beim Vermögenszufluss um eine Schenkung und nicht um ein Darlehen handeln würde, sei der Zahlungsfluss nachzuweisen, da Zahlungen aus dem Ausland den erhöhten Beweisanforderungen unterlägen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2022 habe das Steueramt den Rekurrenten für den fehlenden Nachweis des Zahlungsflusses ausgemahnt. Der Vertreter habe zu dieser Mahnung am 21. Oktober 2022 Stellung genommen, jedoch keine weiteren Unterlagen eingereicht.