Ebenfalls konnten keine Bescheinigungen vom Zoll für die Geldeinfuhr vorgelegt werden. Bei den Schulden werde somit eine Darlehensschuld per 31. Dezember 2019 von CHF 20'653.00 gegenüber dem Vater berücksichtigt. Die Erfassung des Darlehens aus dem Jahr 2018 habe auf die Berechnung des Einkommensmankos keinen Einfluss, da die Schuld gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werde. Das Darlehen über EUR 50'000.00 aus dem Ausland könne nicht berücksichtigt werden, da kein Nachweis für den Zahlungsfluss eingereicht worden sei.