3.3. Der Rekurrent reichte im Veranlagungsverfahren den Kontoauszug 2250 (Darlehen Gesellschafter) vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 der K._____ GmbH ein. Diesem lässt sich ein total von CHF 126'012.87 im Haben entnehmen. 3.4. Die Steuerkommission Q._____ veranlagte den Rekurrenten mit Veranlagungsverfügung vom 24. Januar 2022 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 134'400.00. Dabei wurden dem steuerbaren Einkommen des Rekurrenten ermessensweise CHF 100'000.00 aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleichsrechnung hinzugerechnet.