3. 3.1. Mit Steuererklärung 2019 deklarierte der Rekurrent ein steuerbares Einkommen von CHF 40'414.00. 3.2. Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 setzte das Steueramt Q._____ den Rekurrenten darüber in Kenntnis, dass die Vermögensentwicklung nicht im Verhältnis zum deklarierten Reineinkommen stehe. Am 24. September 2021 erfolgte eine Mahnung. Dem Schreiben war eine Vermögensvergleichsrechnung beigelegt, welche ein Einkommensmanko von -5- CHF 113'359.00 auswies. Der Rekurrent wurde aufgefordert, zur Vermögensvergleichsrechnung Stellung zu nehmen.