Den Akten lässt sich entnehmen, dass C._____ zuletzt am 4. Oktober 2022 eine Mahnung betreffend Vermögensvergleich und zusätzliche Unterlagen an den Rekurrenten und seinen Vertreter versandt hat. Nach dem Eintreffen des Ausstandsbegehren vom 21. Oktober 2022 war C._____ ausweislich den Akten nicht mehr aktiv am Verfahren beteiligt.