1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent hat mit Eingabe vom 21. Oktober 2022 ein Ausstandsgesuch betreffend C._____, Leiter Steuern Q._____, beim Steueramt Q._____ eingereicht. Mit Einspracheentscheid vom 24. November 2022 wurde auf das Ausstandsbegehren eingegangen. C._____ ist für die Beurteilung des Entscheids in den Ausstand getreten. 2.2. Mit Rekurs vom 27. Dezember 2022 gegen den Einspracheentscheid vom 24. November 2022 wurde das Spezialverwaltungsgericht ersucht, die Ausstandsfrage im Rekursverfahren (mindestens vorfrageweise) zu behandeln.