2. Eventualiter sei das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 unter Schätzung von zusätzlichem Einkommen von höchstens CHF 22'000 festzusetzen; 3. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ liess eine Replik erstatten. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: