4. Den Einspracheentscheid vom 24. November 2022 (Zustellung am 29. November 2022) liess A._____ mit Rekurs vom 27. Dezember 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellt folgende "Anträge: 1. Das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sei ohne Aufrechnung von zusätzlichem Einkommen festzusetzen; beim Vermögen seien zusätzliche Schulden gegenüber dem Vater in Höhe von CHF 59'785 zu berücksichtigen.