4.6.2. Wird durch die Veranlagungsbehörde eine überschiessende Ermessensveranlagung (integrale Ermessensveranlagung, obwohl gewisse Bestandteile des Einkommens einwandfrei ermittelt werden konnten) vorgenommen, liegt ein zur Rückweisung führender schwerwiegender Verfahrensmangel vor (Handkommentar zum DBG, 3. Auflage, Zürich 2016, Art. 143 DBG N 31 m.w.H.). 4.6.3. Die Rekurrentin hat zusammen mit der Einsprache und der Steuererklärung einen Lohnausweis für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin der D._____ AG eingereicht. Aufgrund dieses Lohnausweises, welcher für den Zeitraum - 13 -