Die Begründung muss so abgefasst sein, dass sich die betroffene Person über die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und ihn in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterziehen kann. In diesem Sinne müssen wenigstens kurz die Überlegungen genannt werden, von denen sich die Steuerbehörde hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt (Bundesgerichtsurteil vom 13. November 2023 [9C_608/2022] E. 5.1.1.; Bundesgerichtsurteil vom 18. Juni 2020 [2C_152/ 2020] E. 2.1.; VGE vom 6. April 2021 [WBE.2021.61]).