2.7. Die Rekurrentin beantragt im Hauptpunkt, dass die beiden Kapitalzahlungen je separat mit einer Jahressteuer 2019 und 2020 zu erfassen, und dass für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 das steuerbare Einkommen auf CHF 42'000.00 und das steuerbare Vermögen auf CHF 0.00 festzusetzen seien.