Das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sei auf CHF 1'336'768.00.00 festzulegen, wobei die Kapitalleistung aus Vorsorge zum Rentensatz zu berechnen ist. Das steuerbare Vermögen sei mit CHF 0.00 zu veranlagen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge zulasten des Staates Aargau." -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses, Erstere sinngemäss mit Verweis auf den Einspracheentscheid vom 22. November 2022.