3. Am 22. November 2022 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 4. Mit Entscheid vom 22. November 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 22. November 2022 (Zustellung am 16. Dezember 2022) liess A._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 25. Januar 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sei auf CHF 42'000.00.00 festzulegen. Das steuerbare Vermögen sei mit CHF 0.00 zu veranlagen. 2. Eventualiter: