1. Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'457'300.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 535'000.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juli 2021 liess A._____ mit Schreiben vom 12. August 2021 (Postaufgabe gleichentags) Einsprache erheben und folgenden Antrag stellen: "Die Ermessensveranlagung / Definitive Steuerveranlagung Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ vom 20. Juli 2021 wird ersatzlos gestrichen und durch die Veranlagung aufgrund der eingereichten Unterlagen (Steuererklärung 2019) ersetzt."