Fraglich ist auch, wie spontan die behaupteten Einsätze an den verschiedenen Filialstandorten waren. Selbst wenn der Rekurrent für diese Fahrten auf das Privatauto angewiesen wäre, könnte der Abzug für die Autokosten nur für jene Tage gewährt werden, an denen das Auto effektiv für die Besuche der verschiedenen Standorte sowie der geschäftlichen Termine genutzt wurde. Offen bleiben kann damit, wie häufig der Rekurrent an diesen Standorten anwesend war. Es fällt jedenfalls auf, dass weder der Rekurrent noch die E._____ sich dazu eingehend äussern und lediglich ausführen, in der Funktion sei Flexibilität vorausgesetzt (Rekurs).