4.1.4. Die Bestätigungen vom 7. Februar 2022 und 19. Januar 2023 sind eher allgemein gehalten. Aus den Bestätigungen ergibt sich wohl, dass der Rekurrent sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten nutze. Jedoch äussert sich die Bestätigung nicht zur Anzahl der Sitzungen. Zudem lässt sich nicht entnehmen, dass dies auch auf die Steuerperiode 2017 zutraf. In der Regel erfolgen geschäftliche Termine mit Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern nicht spontan und sind damit planbar. Fraglich ist auch, wie spontan die behaupteten Einsätze an den verschiedenen Filialstandorten waren.