4.1.3. Der Rekurrent hat im Einspracheverfahren eine Bestätigung der E._____ vom 7. Februar 2022 eingereicht, wonach der Rekurrent seit 2008 ausschliesslich sein Privatfahrzeug für die geschäftlichen Fahrten zu Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern und Filialstandorten benütze. Dies stehe im Zusammenhang mit den in dieser Zeit bekleideten Funktionen im Range eines Mitglieds der Direktion. Für Mitglieder der Direktion entschädige die Bank mit einem Pauschalspesenbetrag definierte Auslagen u.a. auch Fahrkosten von täglich bis zu 150 km. Über diesem Tageslimit liegende Kilometer würden separat entschädigt.