1. Der Einspracheentscheid der Steuerkommission S._____ vom 29. November 2022 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 sei aufzuheben. 2. Die in der Steuererklärung 2017 deklarierten Fahrtkosten mit dem Auto von CHF 10'700.00 seien bei der Festsetzung des steuerbaren und satzbestimmenden Einkommens vollumfänglich zum Abzug zuzulassen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-