1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission S._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 443'000.00 (satzbestimmendes Einkommen: CHF 436'600.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 (satzbestimmendes Vermögen: CHF 0.00) veranlagt. Dabei wurden unter anderem die von A._____ geltend gemachten Fahrtkosten im Umfang von CHF 10'700.00 gestrichen und stattdessen die Kosten für ein Streckenabonnement des öffentlichen Verkehrs von CHF 2'705.00 zum Abzug zugelassen.