Auch allfällige negative Äusserungen eines Mitgliedes der Steuerbehörde über einen Steuerpflichtigen anlässlich einer Besprechung erwecken objektiv noch nicht den Anschein der Befangenheit (Bundesgerichtsurteil vom 15. Dezember 2016 [2C_649/2016, 2C_650/2016]).