Dies sei ein sehr starkes Indiz für ihre persönliche Voreingenommenheit und gleichzeitig für eine krasse Pflichtverletzung ihrer behördlichen Obliegenheit. Ausserdem seien bei der Anhörung 5 Artikel der Bundesverfassung (Art. 5, Art. 8 Abs. 3, Art. 29, Art. 49 Abs. 1 und Art. 127) verletzt worden, was Ausdruck einer extremen Voreingenommenheit sei. Mit der Sendung der Post an die Adresse in Q._____ werde ausserdem willentlich die Niederlassungsfreiheit verletzt.