In der Replik machen die Rekurrenten des Weitern geltend, die Formulierung der Steuerkommission Q._____ im Schreiben vom 15. Dezember 2022 beweise klar, dass die Steuerkommissärin (und der Leiter Steuern) die übrigen Mitglieder der Steuerkommission, welche an der Anhörung nicht anwesend gewesen seien, weder über die bundesrechtliche Argumentation der Rekurrenten noch über die vorgebrachten veränderten steuerpflichtrelevanten Fakten informiert hätten. Dies sei ein sehr starkes Indiz für ihre persönliche Voreingenommenheit und gleichzeitig für eine krasse Pflichtverletzung ihrer behördlichen Obliegenheit.