_ toleriert, womit sie den Rekurrenten die verfassungsmässige Niederlassungsfreiheit aberkannt habe. Ihre Erfahrungen mit der Steuerkommissärin würden zeigen, dass diese wild entschlossen sei, die rekurrentische Rechtsfindung durch ihre Handlungen und Unterlassungen zu behindern. Dies belege ihre Voreingenommenheit gegen die Rekurrenten und deren rechtliche Argumentation.