habe. Anlässlich der Aussprache vom 12. Mai 2022 mit der Delegation der Steuerkommission Q._____ sei auf die veränderten Fakten ab 2016, unter Bezug auf das überholte Bundesgerichtsurteil, nicht eingegangen worden. Auch eine Diskussion betreffend die signalisierte Verhandlungsbereitschaft zu einer Aufteilung der Steuerpflicht habe die Delegation verweigert. Die Steuerkommissärin habe auch die Zustellung amtlicher Post an eine nicht mehr gültige Wohnsitzadresse in Q._____ toleriert, womit sie den Rekurrenten die verfassungsmässige Niederlassungsfreiheit aberkannt habe.