Vorliegend geht es nicht um die blosse Sicherung und Rechtsdurchsetzung bei an sich klaren Verhältnissen, zumal im Rahmen des Verfahrens diverse Abklärungen und eine Besprechung zwischen den Parteien stattfanden. Die Verfahren sind insoweit effektiv statt zur Ertragserzielung vielmehr dazu angestrengt worden, die steuerliche Belastung möglichst tief zu halten. Es handelt sich bei den geltend gemachten "Anwaltskosten" mitnichten um Aufwendungen, welche unmittelbar zur Erzielung der Einkünfte getätigt worden sind und in einem ursächlichen Zusammenhang zu diesen stehen würden.