6.4.3. Bei den geltend gemachten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, welche den Rekurrenten in den erwähnten Straf- und Nachsteuerverfahren vor dem KStA für ihren Rechtsvertreter entstanden sind. 6.4.4. Fraglich ist, ob es noch um Sicherungs- und Einforderungskosten in Bezug auf Vermögen geht, oder schon um einen Rechtserwerb.