6.4.2. Beim Verfahren gegen die Rekurrenten handelt es sich um Nachsteuerund Bussenverfahren, die insbesondre aufgrund der vom Rekurrenten verfassten E-Mail vom 22. Oktober 2016, mit der für die Betreuung von F._____ durch die Rekurrentin erhaltene Entschädigungen beschrieben wurden, vom KStA eingeleitet wurden. So war umstritten, ob es sich bei den in der E-Mail genannten Überweisungen von jeweils CHF 2'000.00 - CHF 4'000.00 pro Monat an die Rekurrentin im Zeitraum vom 2011 bis 2014 um steuerpflichtige Betreuungsentschädigungen oder um – wie nachträglich geltend gemacht wurde – steuerbefreite Schenkungen handelte. - 11 -