Nicht abzugsfähig sind: • Entschädigungen für eigene Bemühungen; • Kommissionen und Spesen für den Ankauf und Verkauf von Wertschriften; • Courtage und Stempelgebühren bei Ankauf und Verkauf von Wertschriften; • Kosten für Anlageberatung, Erzielung steuerfreier Kapitalgewinne, Steuerberatung, Ausfertigung von Steuererklärungen usw.; • Gebühren für Kreditkarten, Bargeldbezüge und privaten Zahlungsverkehr.