4. Umstritten ist, ob die Kosten für die Leistungen des Vertreters D._____, C._____ AG, von CHF 10'770.00 (Rechnung vom 8. März 2019) und CHF 1'615.50 (Rechnung vom 23. Oktober 2019) betreffend "Steuerverfahren" als effektive Vermögensverwaltungskosten vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind (Hauptantrag). Eventualiter ist umstritten, ob die Rekurrenten allenfalls Anspruch auf einen pauschalen Abzug für die Vermögensverwaltungsaufwendungen haben und falls ja, ob der maximal zulässige Pauschalbetrag zum Abzug gebracht werden kann. Nach einem allgemeinen Teil zu den abziehbaren Kosten werden die strittigen Positionen in dieser Reihenfolge geprüft.