__ verbrachter Alltag lässt sich insofern nicht nachweisen, da Online-Bestellungen von überall aus in Auftrag gegeben werden und die vorgenommenen Arbeiten von externen Personen – also ohne Anwesenheit des Rekurrenten – durchgeführt werden können. Mit den eingereichten Belegen ist folglich eine Verlegung der Lebensmittelpunktes nach R._____ nicht nachgewiesen. 11.6.4. Insgesamt ist festzustellen, dass aus den eingereichten Privatkonto-, und Kreditkartenauszügen und den eingereichten Belegen keine Verlegung des Lebensmittelpunktes nach R._____ hervorgeht.