Mit Schreiben vom 17. Mai 2023 forderte das Spezialverwaltungsgericht die Rekurrenten auf, detaillierte Abrechnungen über den Stromverbrauch des Einfamilienhauses in R._____ für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 einzureichen. Dieser Aufforderung wurde nicht nachkommen. Aktenkundig sind lediglich Akonto-Zahlungen.