11.4.3. Es ist festzuhalten, dass die persönlichen Beziehungen für einen steuerrechtlichen Wohnsitz in S._____ sprechen. Weiter besteht zu S._____ insofern ein beruflicher Bezug, als sich der Arbeitsort des Rekurrenten im Jahr 2020 in U._____ (Nachbargemeinde von Q._____; gehört heute zur Z._____) befindet. 11.5. 11.5.1. Der Stromverbrauch in S._____ betrug im Jahr 2019 4'681 kWh, im Jahr 2020 4'720 kWh und im Jahr 2021 4'524 kWh. Folglich war der Stromverbrauch in S._____ in allen drei Jahren etwa gleich hoch. Aus dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass in allen Jahren eine nahezu identische Nutzung der Liegenschaft in S._____ stattgefunden hat.