11.4.2. Über den Freundes- und Bekanntenkreis der Rekurrenten ist nicht viel bekannt. Angesichts dessen, dass der Rekurrent seit dem Jahr 1991 seinen Wohnsitz in S._____ hat, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung anzunehmen, dass in dieser langen Zeitspanne ein gewisser Freundes- und Bekanntenkreis in S._____ entstanden ist. Gemäss eigenen Angaben hat der Rekurrent im X._____ Freunde. Nähere Angaben dazu sind nicht aktenkundig. Es ist jedoch allgemein davon auszugehen, dass kurz nach einem Wohnsitzwechsel noch kein Freundes- und Bekanntenkreis am neuen Wohnort besteht. Die wesentlichen persönlichen Beziehungen 2020 bestanden zu S._____.