10. 10.1. Die Rekurrenten haben Jahrgang 1963 (A._____) resp. Jahrgang 1965 (B._____). Der Rekurrent war ab dem 1. Juni 1991 in S._____ angemeldet und dort unbeschränkt steuerpflichtig. Per tt.mm. 2020 meldete der Rekurrent sich nach R._____ ab. Es ist unbestritten, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Rekurrenten gemeinsam mit ihren Kindern in ihrer Liegenschaft an der V-Strasse 11 in S._____ wohnten. Die Rekurrenten haben zwei gemeinsame Kinder (F._____, Jahrgang jjjj; G._____, jjjj), welche in S._____ aufgewachsen sind. Während die Rekurrentin mit der Tochter weiterhin in S._____ wohnhaft ist, hat sich der Sohn der Rekurrenten per tt.mm. 2021 nach T._____ abgemeldet.