Hinsichtlich der Vermögensverhältnisse der Rekurrenten wäre eine Investition von rund CHF 650'000.00 für ein blosses Feriendomizil völlig unverhältnismässig gewesen. Der von der Vorinstanz ins Feld geführte sparsame Wasserverbrauch in S._____ sei widersprüchlich. Die Vorinstanz weise selbst darauf hin, dass der Durchschnittsverbrauch für einen Haushalt mit zwei Personen deutlich höher sei, als der effektive Verbrauch. Hinzu komme, dass sich im Haushalt in S._____ zwischendurch beide erwachsenen Kinder aufhielten.