Weiter führen die Rekurrenten aus, dass die Rekurrentin 2020 noch nicht bereit gewesen sei, diesen Schritt mitzumachen. Im Jahr 2023 könne sie sich dies jedoch vorstellen. Die Rekurrenten, welche eine intakte Ehe führten, hätten sich im Jahr 2020 entschieden, dass vorerst der Rekurrent seinen Lebensmittelpunkt in den Kanton X._____ verlege, während die Rekurrentin noch im Kanton Aargau bleibe. An der Art und Weise, wie die Rekurrenten ihre Ehe führten, ändere der Umzug des Rekurrenten in den Kanton X._____ wenig. Während seiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft sei der Rekurrent jahrzehntelang häufig mehrere Wochen bis Monate am Stück im Ausland tätig gewesen.