_, lebe aber arbeitsbedingt als Wochenaufenthalter in W._____. Die Rekurrenten würden ein gutes Familienverhältnis geniessen, welches auf gegenseitigem Vertrauen und Freiheit basiere. Die physische Trennung stelle daher kein Problem dar. 8.3. Mit E-Mails vom 16. und 18. November 2022 reichte die Rekurrentin den Kaufvertrag der Liegenschaft in R._____, Ausführungen zum Wasserverbrauch in S._____ sowie Kontosauszüge der Jahre 2020 bis 2022 ein. Sie machte geltend, dass aus den Wasser- und Abwasserabrechnungen von Oktober 2019 bis September 2022 klar hervorgehe, dass nicht mehr 3 bis 4 erwachsene Personen in ihrem Haushalt lebten.