Der Rekurrent sei seit der Corona-Pandemie vermehrt vom Home-Office aus tätig gewesen. Im Home-Office sei er jeweils über E-Mail und soziale Medien erreichbar. Dies sei führungstechnisch kein Problem. In U._____ bzw. Q._____ sei er nur von Dienstag bis Donnerstag präsent. Von Donnerstagabend bis Dienstagmorgen halte er sich im X._____ auf. Er pendle jeweils mit dem Zug. Bis auf wenige Ausnahmen verbringe er jedes Wochenende im X._____. Die Rekurrentin besuche ihn mit der gemeinsamen Tochter alle zwei Wochen. Der gemeinsame Sohn habe seit mm. 2022 ebenfalls den Wohnsitz im X._____, lebe aber arbeitsbedingt als Wochenaufenthalter in W._____.