8.2. Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 7. November 2022 führte die Rekurrentin aus, dass der Aufenthalt des Rekurrenten im X._____, wo er einen Garten mit 900 Quadratmeter Fläche zu pflegen habe, für ihn sehr gesundheitsfördernd sei. Bei der Liegenschaft im X._____ handle es sich um ein altes Bauernhaus mit 7.5 Zimmern und einem nicht ausgebautem Stall. Da die berufliche Belastung zu gross gewesen sei bzw. er zu gering wertgeschätzt worden sei, habe der Rekurrent das Arbeitsverhältnis per Ende Januar 2023 gekündigt. Er sei mit einem Pensum von 65 % angestellt gewesen. Dies sei zu wenig gewesen, um seine Aufgaben inkl. Zusatzämtern ([...]) zu erfüllen.