Beide Ehegatten seien erwerbstätig. Jeder Ehegatte bestreite den Unterhalt aus seinem Einkommen und Vermögen. Entsprechend sei das Einkommen und das Vermögen des Rekurrenten im Kanton X._____ deklariert und veranlagt worden. Dort seien die Steuerfaktoren der Rekurrentin korrekterweise nur satzbestimmend berücksichtigt worden. Da der Kanton Aargau die gesamten ehelichen Einkünfte und das Vermögen für sich beansprucht habe, sei eine Doppelbesteuerung gegeben. Zwecks Beseitigung dieser verbotenen interkantonalen Doppelbesteuerung habe der Kanton Aargau eine analoge Veranlagung zum Kanton X._____ vorzunehmen und dabei die steuerbaren Faktoren des Rekurrenten dem Kanton X.__