8. 8.1. Mit Einsprache liessen die Rekurrenten ausführen, dass der Rekurrent seit seiner Anmeldung am tt.mm. 2020 in R._____ wohne. Auch wenn der Rekurrent in leitender Funktion tätig sei, könne er einen Grossteil seiner Vertrauensarbeitszeit im Home-Office ausüben. Im Aargau habe er lediglich eine geringe Präsenzpflicht. Dies ermögliche es ihm ca. 70 % seiner Zeit in R._____ zu verbringen. Auch die Wochenenden verbringe der Rekurrent überwiegend im Kanton X._____.