7. 7.1. Mit ihrer Steuererklärung 2020 machten die Rekurrenten geltend, dass sie neu getrennte Wohnsitze hätten, aber weiterhin eine rechtlich und tatsächlich ungetrennte Ehe führen. Der Rekurrent habe sich am tt.mm. 2020 in R._____ angemeldet und sei seither dort wohnhaft. 7.2. Mit Veranlagungsverfügung vom 15. Dezember 2022 wurden die Rekurrenten von der Steuerkommission Q._____ gemeinsam veranlagt. Die - 10 -